AGB

A. ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN der edelmat. GmbH

I. Geltung der AGB

Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen finden Anwendung gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder einem öffentlich-rechtlichen Sondervermögen im Sinne von § 310 Abs. 1 BGB (nachfolgend Kunde genannt). Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich. Abweichende oder entgegenstehende Bedingungen werden von edelmat. GmbH nicht anerkannt, sofern edelmat. GmbH diesen nicht ausdrücklich und schriftlich zugestimmt hat. Durch die Erteilung von Aufträgen erkennt der Kunde diese Bedingungen an, auch wenn seine AGB diesen Bedingungen entgegenstehen sollten. Diese AGB gelten auch für alle künftigen Verträge der Parteien, ohne dass es eines erneuten Hinweises auf diese AGB bedarf.

Sofern der zwischen den Parteien abgeschlossene Vertrag Bestandteile verschiedener Vertragstypen beinhaltet, so wird jeweils zusätzlich zu Abschnitt A und E dieser AGB für den betreffenden Vertragsbestandteil die hierfür maßgebende Bestimmung dieser AGB angewandt. Liegt z.B. ein kombinierter Miet- und Werkvertrag vor, so finden bezüglich der Vermietung die Vorschriften zu C. dieser AGB und bezüglich der Werkleistung die Vorschriften zu D. dieser AGB Anwendung.

II. Zahlung/Aufrechnung/Zurückbehaltung/Abtretung

II a. Rechnungen von edelmat. GmbH, soweit nichts anderes vereinbart worden ist, sind 7 Tage nach Rechnungsdatum fällig und ohne Abzug zu bezahlen. Bei Überweisungen ist die Gutschrift auf dem Geschäftskonto der Gesellschaft für die Rechtzeitigkeit maßgeblich. Schecks gelten erst nach Einlösung und Gutschrift als Zahlung. Bei Vertragsvolumina über EUR 500,00 ist edelmat. GmbH berechtigt, eine Anzahlung in Höhe von bis zu 100 % zu verlangen.

II. b. edelmat. GmbH ist berechtigt, Rechnungen ausschließlich papierlos als pdf.-Datei zu übermitteln.

II. c. Nur unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Forderungen berechtigen den Kunden zur Aufrechnung oder Zurückbehaltung.

II d. edelmat. GmbH ist berechtigt, seine Ansprüche aus der bestehenden Geschäftsbeziehung abzutreten.

II e. Soweit nicht ausdrücklich anderes angegeben ist, sind die Preise von edelmat. GmbH Nettopreise. Die Preise gelten für den im Angebot bzw. in der Auftragsbestätigung aufgeführten Leistungsumfang. Mehr- oder Sonderleistungen, insbesondere aufgrund von Änderungswünschen des Kunden gegenüber dem ursprünglichen Angebot, werden gesondert berechnet. Sollte edelmat. GmbH einen Umsatz irrtümlich als nicht steuerbar bzw. steuerfrei behandeln, obwohl der Umsatz der Umsatzsteuer unterliegt, kann edelmat. GmbH die tatsächlich anfallende Umsatzsteuer auch nachträglich vom Kunden verlangen, sobald von edelmat. GmbH hierüber eine berichtigte Rechnung ausgestellt worden ist. edelmat. GmbH ist nicht verpflichtet, vor Eingang der Anzahlung Leistungen zu erbringen oder auch nur leistungsvorbereitende Maßnahmen zu treffen. Bei Zahlungsverzug oder Zahlungseinstellung des Kunden kann edelmat. GmbH sofortige Zahlung ihrer Gesamtforderung – ohne Rücksicht auf deren Fälligkeit – verlangen. Das gilt auch, wenn begründete oder ernsthafte Zweifel an der Zahlungsfähigkeit oder Kreditwürdigkeit des Kunden bestehen, und zwar auch dann, wenn die Gründe für diese Zweifel bereits bei Vertragsabschluss vorlagen, edelmat. GmbH jedoch weder bekannt waren noch bekannt sein mussten. Darüber hinaus steht edelmat. GmbH ein Leistungsverweigerungsrecht so lange zu, bis die genannten Gründe nicht mehr vorliegen oder der Kunde Sicherheit in Höhe der Gesamtforderung geleistet hat. Die gesetzlichen Leistungsverweigerungs-rechte und sonstigen Rechte bleiben daneben bestehen.

III. Haftung der edelmat. GmbH

III. a. Für Personenschäden (Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit), die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von edelmat. GmbH, seinen gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen beruhen, haftet edelmat. GmbH bis zu EUR 5.000.000,00.

III. b. Für Sach- und Vermögensschäden, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten von edelmat. GmbH, seinen gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen beruhen, haftet edelmat. GmbH begrenzt auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden, maximal jedoch begrenzt auf die Deckungssumme der Haftpflichtversicherung von edelmat. GmbH in Höhe von EUR 5.000.000,00 bei Sach- und EUR 100.000,00 bei Vermögensschäden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, die vertragswesentliche Positionen des Kunden schützen, also solche, die ihm der Vertrag gerade zu gewähren hat, deren Erfüllung die Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde vertrauen darf. Der Schadensersatzanspruch wegen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden begrenzt.

III. c. Für sonstige Sach- und Vermögensschäden, die auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung von edelmat, seinen gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen beruhen, haftet edelmat. GmbH begrenzt auf die Deckungssumme der Haftpflichtversicherung in Höhe von EUR 5.000.000,00 bei Sachschäden und EUR 100.000,00 bei Vermögensschäden.

III. d. Im Übrigen ist die Haftung von edelmat. GmbH ausgeschlossen. Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt; dies gilt auch für die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz. Die Haftungsbeschränkung gilt ferner nicht, soweit edelmat. GmbH einen Mangel arglistig verschwiegen oder ausnahmsweise eine Beschaffenheits- oder Haltbarkeitsgarantie oder ein Beschaffungsrisiko übernommen hat.

III. e. Sind im Vertrag feste Leistungszeiten bzw. ein fester Leistungszeitraum vereinbart und kann edelmat. GmbH die Termine aufgrund nicht von ihr zu vertretender Umstände, wie beispielsweise Arbeitskampf, Unwetter o.ä. nicht einhalten, so trifft edelmat. GmbH insoweit keine Haftung.

IV. Reisekosten

Reisekosten und Spesen, die edelmat. GmbH im Zusammenhang mit der Ausführung des Vertrages entstehen, sind vom Kunden gesondert zu erstatten.

V. Keine Anrechnung der Vertragsstrafe

Eine vereinbarte Vertragsstrafe wird auf bestehende Schadensersatzansprüche von edelmat. GmbH nicht angerechnet.

VI. Urheberschutz

edelmat. GmbH verpflichtet sich, dem Kunden befristet auf die Vertragslaufzeit einfache Nutzungsrechte an allen Schutzrechten nach Maßgabe und Zweck des Vertrages einzuräumen, die mit der Erbringung der Vertragsleistung erwachsen, insbesondere an Urheberrechten oder Leistungsschutzrechten oder gewerblichen Schutzrechten an dem angebotenen Technikkonzept, künstlerischen oder technischen Zeichnungen oder Grafiken (wie Lichtkonzept, Tonkonzept und Anordnung der Beschallung), Textteilen, Lichtbildwerken oder Lichtbildern oder Datensammlungen. Eine über den unmittelbaren Vertragszweck hinausgehende Nutzung der urheberrechtlich oder über sonstige Schutzrechte geschützten Werke bzw. Schutzobjekte ist dem Kunden nur gestattet, soweit edelmat. GmbH hierzu schriftlich zugestimmt hat. Insbesondere ist es dem Kunden nicht ohne schriftliche Zustimmung von edelmat. GmbH gestattet, das angebotene Technikkonzept an Dritte weiterzugeben, zu veröffentlichen, zu vervielfältigen oder zu bearbeiten. Für jeden Fall der schuldhaften Zuwiderhandlung verpflichtet sich der Kunde, eine Vertragsstrafe von EUR 10.000,00 an edelmat. GmbH zu bezahlen. Das Recht von edelmat. GmbH, einen höheren Schaden geltend zu machen, bleibt unberührt.

VII. Erfordernis von Genehmigungen

Behördliche oder sonstige zur Durchführung des Vertrages erforderlichen Genehmigungen sind vom Kunden auf eigene Kosten zu beschaffen und edelmat. GmbH zur Verfügung zu stellen, soweit nichts anderes vereinbart ist.

VIII. Salvatorische Klausel, Gerichtsstand, geltendes Recht

VIII. a. Sollten einzelne Regelungen dieses Vertrages ganz oder teilweise gegen zwingendes Recht verstoßen oder aus anderen Gründen nichtig oder unwirksam sein, so bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Nichtige oder unwirksame Regelungen sind durch solche zu ersetzen, die dem wirtschaftlich angestrebten Regelungszweck am nächsten kommen.

VIII. b. Für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis oder im Zusammenhang mit diesem ist das Gericht am Sitz von edelmat. GmbH zuständig.

VIII. c. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland mit Ausnahme der Bestimmungen des UN-Kaufrechts.

B. Zusätzliche Vertragsbedingungen für Werkverträgen und Dienstleistungsverträge

I. Angebote/Unterlagen

Angebote, Kalkulationen, Pläne, Zeichnungen oder vergleichbare Unterlagen dürfen ohne Zustimmung von edelmat. GmbH vom Kunden weder vervielfältigt, geändert oder Dritten zugänglich gemacht werden. Kommt ein Vertragsschluss nicht zu Stande, sind die Unterlagen einschließlich Kopien unverzüglich an edelmat. GmbH herauszugeben. Entsprechende digitale Unterlagen sind von allen Laufwerken und Speichermedien dauerhaft zu löschen.

II. Unberechtigte Mängelrügen

Kommt edelmat. GmbH einer Aufforderung des Kunden zur Mängelbeseitigung nach und gewährt der Kunde den Zugang zum Objekt zum vereinbarten Zeitpunkt nicht oder stellt sich heraus, dass ein Mangel an der Leistung von edelmat. GmbH objektiv nicht vorliegt, hat der Kunde die Aufwendungen von edelmat. GmbH zu ersetzen. Mangels Vereinbarung gelten die ortsüblichen Sätze.

III. Aufbauort

edelmat. GmbH ist nicht verpflichtet, den Aufbauort vor Durchführung des Vertrages auf seine Eignung zu überprüfen. edelmat. GmbH schuldet daher die Erbringung der Leistung bei einem üblichen Aufbauort ohne Erschwernisse. Der Kunde hat die Eignung des Aufbauorts für von edelmat. GmbH aufzustellende, zu errichtende oder aufzubauende Materialien sicherzustellen. Verzögert sich der Aufbau durch nicht von edelmat. GmbH zu vertretende Umstände, so hat der Kunde die dadurch entstandenen Mehrkosten (z.B. Wartezeiten, zusätzlich erforderliche Reisen des Personals etc.) zu tragen.

IV. Subunternehmer

Es ist edelmat. GmbH gestattet, Subunternehmer mit der Leistungserbringung zu beauftragen.

V. Vertretungsbefugnis

Die Mitarbeiter sind nicht zur Vertretung von edelmat. GmbH bevollmächtigt, es sei denn es besteht eine Vollmacht.

VI. Abwerben von Mitarbeitern

Der Kunde verpflichtet sich, während der Vertragslaufzeit, sowie bis zu einem Jahr nach Vertragsende, keine Arbeitnehmer und Subunternehmer der edelmat. GmbH direkt oder indirekt abzuwerben bzw. direkt zu beauftragen. Für jeden Fall einer Zuwiderhandlung gegen die Bestimmung zahlt der Kunde an die edelmat. GmbH eine Vertragsstrafe in Höhe von EUR 50.000,00 zzgl. der gesetzlichen MwSt.

VII. Zutritt zum Objekt

Der Kunde hat dafür zu sorgen, dass der/die Techniker am Ausführungstermin Zutritt zum Objekt erhalten; andernfalls hat er den entstehenden Mehraufwand zu erstatten.

VIII. Gewährleistungsrechte des Kunden

Der Kunde ist gehalten, die Geräte und Materialien zwecks Durchführung der Reparatur oder des Austausches auf eigene Kosten in die Geschäftsräume der Gesellschaft zu schaffen. Die Gesellschaft haftet im Falle einer Funktionsuntüchtigkeit von Geräten oder Materialien nicht für Folgeschäden.

Nach Fehlschlagen einer dem Kunden zumutbaren Anzahl von Nachbesserungsversuchen stehen dem Kunden die gesetzlichen Rechte zu, insbesondere das Recht auf Herabsetzung des Preises und Rückgängigmachung des Vertrages. Der vorstehende Satz gilt nicht, falls edelmat. GmbH die Nachbesserung unberechtigt verweigert oder unzumutbar verzögert, dann stehen dem Kunden die gesetzlichen Rechte sofort zu.

C. Zusätzliche Bedingungen für Mietverträge

I. Überlassung an Dritte, Auslandsnutzung, Rückgabe

I. a. Der Kunde darf die Mietsache nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung von edelmat. GmbH entgeltlich oder unentgeltlich an Dritte überlassen oder ins Ausland verbringen.

I. b. Wird nach Ablauf der Mietzeit der Gebrauch der Sache vom Kunden fortgesetzt, so verlängert sich auch ohne Widerspruch von edelmat. GmbH der Mietvertrag nicht.

II. Entschädigung bei verspäteter Rückgabe, Vertragsstrafe

Gibt der Kunde die Mietsache nach Beendigung des Mietverhältnisses nicht zurück, so kann edelmat. GmbH für die Dauer der Vorenthaltung als Entschädigung die vereinbarte Miete oder die Miete verlangen, die für vergleichbare Sachen ortsüblich ist. Das Recht von edelmat. GmbH, einen höheren Schaden geltend zu machen, bleibt unberührt. Während der Dauer der Vorenthaltung ist der Kunde auch ohne Verschulden für den Schaden gegenüber edelmat. GmbH verantwortlich, der dadurch entsteht, dass die Mietsache verschlechtert wird, untergeht oder aus einem anderen Grund vom Kunden nicht herausgegeben werden kann.

III. Zurückbehaltungsrecht

Ein Zurückbehaltungsrecht an der Mietsache steht dem Kunden nach Ablauf der Mietzeit nicht zu.

IV. Pflichten des Kunden

IV a. Der Kunde hat die Mietsache schonend zu behandeln. Eventuelle Hinweise von edelmat. GmbH in Bezug auf die Mietsache sind vom Kunden zu beachten. Die Mietsache darf nur von Fachpersonal aufgebaut und bedient werden.

IV. b. Der Kunde ist verpflichtet, die Mietsache vor Beschädigung oder Verlust (insbesondere vor Witterungseinflüssen und Diebstahl) zu schützen und geeignete Maßnahmen zu ergreifen.

IV. c. Zeigt sich im Laufe der Miete ein Mangel der gemieteten Sache, so hat der Kunde unverzüglich edelmat. GmbH hiervon in Kenntnis zu setzen.

IV. d. Bei Anmietung von drahtlosen Mikrofonanlagen in den Bereichen III (VHF), IV und V (UHF) hat der Kunde sicherzustellen, dass der Einsatz der Anlagen nach den jeweils gültigen Bestimmungen der Bundesnetzagentur (BNetzA) erfolgt.

V. Haftung des Kunden

V. a. Der Kunde haftet für Verlust, Untergang oder Beschädigung der Mietsache (insbesondere Feuer- und Wasserschäden, Transportschäden, Schädigung der Mietsache während der Benutzung und Abhandenkommen der Mietsache), auch wenn ihn kein Verschulden trifft. Haftungszeitraum ist der Zeitpunkt der Übergabe der Mietsache bis zur Rückgabe der Mietsache.

V. b. Bei Verlust der Mietsache hat der Kunde den Neuwert ohne einen Abschlag „neu für alt“ zu ersetzen, bei Beschädigung der Mietsache hat der Kunde diesen Wert zu ersetzen, wenn eine Reparatur unmöglich oder unwirtschaftlich ist.

V. c. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt edelmat. GmbH vorbehalten.

V. d. Der Kunde verpflichtet sich, für die Zeit der vertraglichen Inanspruchnahme der Leistung einschließlich einer verlängerten Inanspruchnahme eine Sachversicherung auf Zeitwert-Basis abzuschließen, welche den Leistungsgegenstand gegen Verlust, Diebstahl, Beschädigung, Schäden durch Vandalismus, Untergang, insbesondere durch Elementarschäden abdeckt. Die Versicherungen sind so abzuschließen, dass Versicherungsleistungen im Schadensfall nur an edelmat. GmbH ausgezahlt werden.
Die Versicherungsansprüche des Kunden werden hiermit schon jetzt an edelmat. GmbH abgetreten, die die Abtretung annimmt. Die Kosten der Versicherung gehen zu Lasten des Kunden.

V. e. edelmat. GmbH ist berechtigt, die Leistungserbringung vom vorherigen Nachweis der Versicherung abhängig zu machen. Der Kunde wird edelmat. GmbH entsprechende Versicherungsbestätigungen sowie Zahlungsnachweise der Versicherungsprämie unverzüglich vorlegen. Sollte kein ausreichender Versicherungsschutz vorliegen, haftet der Kunde persönlich und in vollem Maße für entstandene Schäden. edelmat. GmbH hat in diesem Fall die Möglichkeit der fristlosen Kündigung. Seitens des Kunden besteht in diesem Fall kein Anspruch auf Rückerstattung bereits geleisteter (Miet-)Zahlungen.

VI. Gewährleistung von edelmat. GmbH

VI. a. Der Kunde ist gehalten, die Geräte und Materialien zwecks Durchführung der Reparatur oder des Austausches auf eigene Kosten in die Geschäftsräume der Gesellschaft zu schaffen. Die Gesellschaft haftet im Falle einer Funktionsuntüchtigkeit von Geräten oder Materialien nicht für Folgeschäden. Die edelmat. GmbH leistet Gewähr nach den gesetzlichen Vorschriften, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt wird oder individualvertraglich Garantiebestimmungen vereinbart worden sind.

VI. b. Die verschuldensunabhängige Haftung von edelmat. GmbH für anfängliche Mängel der Mietsache bei Vertragsschluss wird ausgeschlossen. edelmat. GmbH haftet für anfängliche Mängel der Mietsache bei Vertragsschluss nur, wenn edelmat. GmbH den Mangel zu vertreten hatte oder den Mangel kannte. Der Kunde trägt in diesem Fall die Beweislast, dass edelmat. GmbH diesen anfänglichen Mangel zu vertreten hatte bzw. dass edelmat. GmbH dieser anfängliche Mangel bei Abschluss des Mietvertrages bekannt gewesen ist. Hiervon unberührt bleiben etwaige Ansprüche nach A.III. dieser AGB.

VII. c. edelmat. GmbH haftet nicht bei Vermietung von Geräten und Materialien für entstandene Schäden an Gebäuden, in Räumlichkeiten oder an Personen, durch einen unsachgemäßen und unqualifizierten Einsatz.

D. Zusätzliche Bedingungen für Kaufverträge


I. Versand/Verpackung

I. a. Der Versand der Ware erfolgt auf Gefahr und Rechnung des Käufers, es sei denn, es wird eine anderslautende schriftliche Vereinbarung getroffen. Versicherungen gegen Schäden und Verlust werden von edelmat. GmbH nur auf schriftliche Anweisung und auf Kosten des Käufers abgeschlossen.

I. b. Die Wahl der Versandart bleibt edelmat. GmbH überlassen.

I. c. Behälter und Kisten bleiben, soweit nichts anderes vereinbart ist, Eigentum von edelmat. GmbH und sind auf Anforderung nach ihrer Entladung auf Kosten von edelmat. GmbH zurückzusenden.

II. Eigentumsvorbehalt

II. a. Die verkaufte Ware bleibt im Eigentum von edelmat. GmbH bis zur vollständigen Bezahlung der Forderung von edelmat. GmbH

II. b. edelmat. GmbH behält sich das Eigentum an sämtlichen von ihr gelieferten Waren („Vorbehaltsware“) bis zur vollständigen Tilgung aller edelmat. GmbH aus der Geschäftsverbindung mit dem Käufer zustehenden Forderungen, gleich aus welchem Rechtsgrund, vor.

Soweit nichts anderes schriftlich vereinbart worden ist, ist der Käufer nicht berechtigt, die Vorbehaltsware weiter zu verkaufen oder in anderer Weise darüber zu verfügen. Für den Fall der schriftlichen Vereinbarung einer Veräußerungsbefugnis des Käufers wie auch für den Fall einer vertragswidrigen Veräußerung durch den Käufer tritt dieser schon jetzt alle ihm aus der Weiterveräußerung zustehenden Forderungen mit Nebenrechten an edelmat. GmbH ab, unabhängig davon, ob der Käufer die Kaufsache im gewöhnlichen Geschäftsgang aufgrund einer individuellen Vereinbarung vor vollständiger Zahlung des Kaufpreises weiterveräußern darf oder die Kaufsache unter Verstoß gegen das Veräußerungsverbot vor vollständiger Zahlung des Kaufpreises verkauft. Die Abtretung nimmt edelmat. GmbH hiermit an.

Die abgetretenen Forderungen dienen der Sicherung aller Ansprüche aus der Geschäftsverbindung. Der Käufer ist zum Einzug der abgetretenen Forderung berechtigt, solange edelmat. GmbH diese Ermächtigung nicht widerrufen hat. Die Einziehungsermächtigung erlischt auch ohne ausdrücklichen Widerruf, wenn der Käufer seine Zahlungen einstellt. Auf Verlangen von edelmat. GmbH hat der Käufer unverzüglich schriftlich mitzuteilen, an wen er die Ware veräußert hat und welche Forderungen ihm aus der Veräußerung zustehen sowie edelmat. GmbH auf seine Kosten öffentlich beglaubigte Urkunden über die Abtretung der Forderung auszustellen.

Zu anderen Verfügungen über die im Vorbehaltseigentum von edelmat. GmbH stehenden Gegenständen oder über die an edelmat. GmbH abgetretenen Forderungen ist der Käufer nicht berechtigt. Pfändungen oder sonstige Rechtsbeeinträchtigungen der edelmat. GmbH ganz oder teilweise gehörenden Gegenstände bzw. Forderungen hat der Käufer edelmat. GmbH unverzüglich mitzuteilen. edelmat. GmbH ist jederzeit berechtigt, die Herausgabe der Vorbehaltsware zu verlangen, wenn der Käufer mit einer Zahlung in Verzug kommt oder sich seine Vermögenslage wesentlich verschlechtert. Macht edelmat. GmbH von diesem Recht Gebrauch, so liegt – unbeschadet anderer zwingender Gesetzesbestimmungen – nur dann ein Rücktritt vom Vertrag vor, wenn edelmat. GmbH dies ausdrücklich erklärt.

Übersteigt der Wert der Vorbehaltsware die Forderung von edelmat. GmbH insgesamt um mehr als 10%, so wird edelmat. GmbH auf Verlangen des Käufers die über 10% hinausgehenden Sicherungen nach Wahl von edelmat. GmbH freigeben.

III. Rücktrittsrecht

edelmat. GmbH ist im Falle einer von ihr nicht zu vertretenden ausbleibender, nicht richtiger oder nicht rechtzeitiger Selbstbelieferung berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.

IV. Gewährleistung, Untersuchungs- und Rügepflicht

IV. a. Der Kunde ist gehalten, die Geräte und Materialien zwecks Durchführung der Reparatur oder des Austausches auf eigene Kosten in die Geschäftsräume der Gesellschaft zu schaffen. Die Gesellschaft haftet im Falle einer Funktionsuntüchtigkeit von Geräten oder Materialien nicht für Folgeschäden. Die edelmat. GmbH leistet für Sachmängel beim Verkauf neuer Gegenstände über einen Zeitraum von 12 Monaten, gerechnet vom Tag des Gefahrübergangs, Gewähr.

Das gilt nicht für Schadenersatzansprüche aus einer Garantie, bei Ansprüchen wegen der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit oder soweit nach §§ 438 I Nr. 2, 634 a Abs.1 Nr. 2 BGB oder sonst gesetzlich eine längere Verjährungsfrist zwingend festgelegt ist

Unberührt bleiben etwaige Ansprüche nach A.III. dieses Vertrages.

Bei Neuware gelten die §§ 377, 378 HGB mit der Maßgabe, dass die Rüge innerhalb von zwei Tagen zu erfolgen hat. Dies gilt nicht, wenn edelmat. GmbH den Mangel arglistig verschwiegen hat.

Es obliegt edelmat. GmbH, entweder nachzubessern oder eine Ersatzlieferung zu veranlassen. Beanstandete Ware darf nur mit Einverständnis von edelmat. GmbH zurückgesandt werden. Nach Fehlschlagen von drei Nachbesserungsversuchen stehen dem Käufer die gesetzlichen Rechte zu, insbesondere das Recht auf Herabsetzung des Preises und Rückgängigmachung des Vertrages. Der vorstehende Satz gilt nicht, falls edelmat. GmbH die Nachbesserung unberechtigt verweigert oder unzumutbar verzögert, dann stehen dem Käufer die gesetzlichen Rechte sofort zu.

IV. b. Der Verkauf gebrauchter Gegenstände erfolgt unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung.

V. Angaben zu Eigenschaften der Ware

Bei Neuware erfolgen alle Angaben von edelmat. GmbH über Eignung, Verarbeitung und Anwendung, technische Beratung und sonstigen Angaben nach bestem Gewissen, befreien den Käufer jedoch nicht von eigenen Prüfungen und Versuchen.

E. Zusätzliche Bedingungen

I. Kundendaten

Für die Dauer des Vertragsverhältnisses darf edelmat. GmbH die personenbezogenen und sonstigen Daten des Kunden unter Beachtung der geltenden datenschutzgesetzlichen Regelungen speichern und nutzen. Der Kunde ist – auch nach Abwicklung des Vertragsverhältnisses – mit dem Erhalt von Informationsmaterial von edelmat. GmbH einverstanden.

II. Vorzeitige Vertragsbeendigung / Nicht-Abnahme der Leistung / Vertragswidriger Gebrauch

II.a. Der Vertrag kann von beiden Seiten vorzeitig nur aus wichtigem Grund gekündigt werden.

II. b. Wird seitens des Kunden eine Kündigung ausgesprochen, für welche edelmat. GmbH keinen von ihr zu vertretenen Anlass gesetzt hat, so bleibt der Kunde verpflichtet, die vertraglich vereinbarte Gegenleistung zu zahlen; gleiches gilt im Falle, dass der Kunde die Leistung nicht abruft bzw. die Leistungserbringung durch fehlende Mitwirkung, jeweils nach angemessener Fristsetzung, verhindert.

II. c. In allen Fällen hat sich edelmat. GmbH ersparte Aufwendungen oder anderweitige Vorteile anrechnen zu lassen.

II. d. Sollte edelmat. GmbH aufgrund von unvorhersehbaren Ereignissen, insbesondere höhere Gewalt (Naturkatastrophen jeder Art, Erdbeben, Überschwemmungen, Unwetter, Aufruhr, Blockade, Demonstrationen, Brand, Bürgerkrieg, Embargo, Geiselnahmen, Krieg, Revolution, Epidemien, Pandemien, Sabotage, Streiks (sofern diese bei einem Dritten stattfinden) Terrorismus), nicht in der Lage sein, ihre vertragliche Verpflichtung entsprechend dem Auftrag durchzuführen, hat edelmat. GmbH das Recht, den Auftrag entsprechend inhaltlich abzuändern, ohne dass daraus dem Kunden ein Schadenersatzanspruch erwächst. Außerdem wird edelmat. GmbH – unbeschadet der sonstigen Rechte – in diesem Fall berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten, soweit die vorgenannten Umstände nicht nur von unerheblicher Dauer sind oder eine nur unerhebliche Änderung des Vertragsinhalts zur Folge haben. Beide Vertragspartner versuchen sich bei unvorhergesehenen Ereignissen, insbesondere höherer Gewalt, nach Umständen unverzüglich gegenseitig zu informieren und die wechselseitigen vertraglichen Verpflichtungen den veränderten Umständen nach Treu und Glauben anzupassen.

II. e. Nimmt der Kunde die Lieferung nicht ab, kann edelmat. GmbH ihm eine angemessene Nachfrist setzen und nach ergebnislosem Ablauf der Frist vom Vertrag zurücktreten und Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen. edelmat. GmbH ist in diesem Fall berechtigt, den vorgenannten Schadenersatz zu pauschalieren oder aber den tatsächlich entstandenen Schaden geltend zu machen.

Der pauschale Schadenersatz beträgt bei Kaufverträgen, bei Dienstleistungsverträgen und bei Werkverträgen 50 % der mit edelmat. GmbH vereinbarten Vergütung. Dem Kunden bleibt der Gegenbeweis gestattet, dass edelmat. GmbH nur ein niedrigerer oder kein Schaden entstanden ist.

II. f. Im Falle des vertragswidrigen Gebrauchs der vertraglich geschuldeten Leistung durch den Kunden ist edelmat. GmbH zur fristlosen Kündigung des Vertrages berechtigt. Für entstandene Schäden an Geräten und Materialien oder bei Verlust der Geräte und Materialien ist vom Kunden Ersatz zu leisten. Die Schadensersatzverpflichtung umfasst den unmittelbaren Sachschaden sowie den Mietausfall bis zur Wiederbeschaffung bzw. Reparatur. Die Haftung für die Geräte und Materialien beginnt mit der Abholung bei edelmat. GmbH bzw. bei der Anlieferung und endet bei Rückgabe bzw. nach Abholung. Dies gilt auch für den Fall, dass zur Bedienung der Geräte oder Materialien eigenes oder beauftragtes Personal von edelmat. GmbH vor Ort ist. Ausgenommen davon sind Beschädigungen an Geräten oder Materialien, die vom Personal direkt verursacht wurden.

III. Sonstige Pflichten des Kunden

Der Kunde hat für eine problemlose Durchfahrts-, Anlieferungs- und Parkmöglichkeit am Veranstaltungsort Sorge zu tragen. Der Kunde hat während der Vertragslaufzeit/Zeitraum der Überlassung für eine ununterbrochene Überwachung und Sicherung sämtlicher Miet-, Handels- sowie Verbrauchsware zu sorgen. Dies gilt insbesondere für alle Aufbau-, Proben-, Veranstaltungs-, Abbauzeiten sowie Nacht- und nutzungsfreie Zeiten. edelmat. GmbH übernimmt diese Überwachung ausdrücklich nicht. Mit der Rücknahme der Geräte und Materialien bestätigt edelmat. GmbH nicht, dass diese vollständig und mängelfrei übergeben worden sind. edelmat. GmbH behält sich diesbezüglich eine eingehende Prüfung innerhalb von fünf Werktagen vor.

Für die gesamte Dauer des Vertrages stellt der Kunde einen Organisationsleiter zur Verfügung, der als verbindlicher Ansprechpartner für edelmat. GmbH fungiert und im Verhältnis zum Kunden entscheidungsbefugt ist.

Der Kunde ist verpflichtet, für sämtliche Geräte und Materialien, insbesondere Motoren und deren Bedienung oder Laser, eine entsprechende Qualifikation zu besitzen, alternativ Fachpersonal mit entsprechender Qualifikation zu stellen oder über edelmat. GmbH zu buchen.

Das von edelmat. GmbH gestellte Personal ist vom Kunden zu verpflegen (1x warme Mahlzeit täglich, belegte Brötchen, Obst, Kaffee, Tee, Wasser). Bei auswärtigen Produktionen hat der Kunde auf seine Kosten darüber hinaus für angemessene Unterkunft des Personals Sorge zu tragen. Erfolgt keine Verpflegung des Personals, steht edelmat. GmbH das Recht zu, eine Verpflegungspauschale in Höhe von 40,00 € netto pro Person und Tag zusätzlich zu berechnen.

IV. Gestellung von Beschallungsanlagen

Die Regelungen der DIN 15750 und DIN 15905-05 sind zusätzlicher Vertragsbestandteil. Die von edelmat. GmbH gestellten Beschallungsanlagen können Pegel produzieren, die zu Hörschäden beim Publikum führen können. Nach DIN 15905-05 hat der Veranstalter die Pflicht, den Pegel zu messen, eine Überschreitung des Grenzwertes zu verhindern und die Messung zu protokollieren. Falls der Kunde nicht gleichzeitig der Veranstalter ist, verpflichtet er sich hiermit, den Veranstalter hierüber zu informieren. Es gehört weder zu den Haupt- noch zu den Nebenleistungspflichten von edelmat. GmbH, den Kunden über die rechtlichen Grenzen und Anforderungen im Hinblick auf Lärmimmissionen zu informieren oder den Kunden in diesen Fragen zu beraten, soweit nichts Abweichendes im Auftrag geregelt ist. Ungeachtet dessen weist edelmat. GmbH darauf hin, dass sämtliche vor Lärmimmissionen schützende Vorschriften zu beachten sind. Im Übrigen wird sich edelmat. GmbH an etwaige diesbezügliche Anweisungen des Kunden halten.

V. Hinweis zur Kooperation mit Creditreform

edelmat. GmbH prüft regelmäßig bei Vertragsabschlüssen und in bestimmten Fällen, in denen ein berechtigtes Interesse vorliegt, die Bonität des Kunden. Dazu arbeitet edelmat. GmbH mit der Creditreform Berlin Brandenburg Wolfram KG, Karl-Heinrich-Ulrichs-Str. 1, 10787 Berlin, zusammen, von der edelmat. GmbH die dazu benötigten Daten erhält. Zu diesem Zweck übermitteln wir Namen und Kontaktdaten des Kunden an Creditreform. Weitere Informationen zur Datenverarbeitung bei Creditreform erhält der Kunde in dem ausführlichen Merkblatt „Creditreform Informationen gem. Art. 14 EU-DSGVO“.

VI. Aufbewahrungsfristen für Bild- und Tonaufnahmen

Werden auf Wunsch des Kunden Bild- und oder Tonaufnahmen durch die edelmat. GmbH angefertigt, werden diese im Anschluss an die Aufnahme per Download zur Verfügung gestellt. Eine Löschung der Daten nach 30 Tagen behalten wir uns vor.

KONTAKT

edelmat. GmbH
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Eichborndamm 167, Gebäude 55
13403 Berlin

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Eichborndamm 167, Tor 5, Gebäude 55, das Backsteingebäude mit den Rundbogenfenstern. Beschilderung beachten. Bitte rechts (2. Einfahrt nach Tor 5) um das Gebäude fahren. Eingang, Kundenparkplatz, Fahrradständer rückseitig. Von S Eichborndamm mit Bus 221 bis Rotbuchenweg, Haltestelle direkt gegenüber Tor 5.

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Sowie nach Absprache